Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das geplante Vorhaben nach den Vorgaben von Bebauungsplan und ggf. weiterer städtebaulicher Planung umsetzbar ist. Danach wird der Bauantrag eingereicht, die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und die rechtliche Zulässigkeit, und erst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Freigabe. Trotz dieses gemeinsamen Grundmusters unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung je Bundesland. Die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO) liefert dafür eine Orientierung, doch die Landesbauordnungen regeln die Details. Dazu gehören zum Beispiel, welche Vorhaben in den Ländern verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sein können, wer die Bauantragsunterlagen einreichen darf (bauvorlageberechtigt) und wie die Behörden im Einzelfall prüfen. Auch beim digitalen Antragsverfahren gibt es Unterschiede: Einige Bundesländer bieten bereits vollständig oder teilweise digitale Wege an, andere setzen weiterhin stärker auf klassische Einreichungen. Für Bauherr:innen ist deshalb wichtig, sich frühzeitig bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder über die landesspezifischen Informationen zu erkundigen, welche Formulare, Nachweise und Zuständigkeiten im jeweiligen Bundesland gelten. Im Überblick bleibt der Ablauf aber vergleichbar: Planung und Einordnung ins Planungsrecht, Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen, behördliche Prüfung und abschließende Entscheidung. Die Landesbauordnung bestimmt dabei den Rahmen, wie das Verfahren im Detail abläuft. Wer den Ablauf je Bundesland vorab versteht, kann die nächsten Schritte besser planen und vermeidet typische Verzögerungen durch unpassende Unterlagen oder falsche Verfahrenswege. Darauf sollten Sie sich vor dem Einreichen einstellen.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Herne

Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Herne. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.

Zum Bauportal NRW

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren vor allem klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei behandelt wird. Gerade bei Umbauten, Anbauten oder Nutzungsänderungen entscheidet die konkrete Ausgestaltung darüber, welche Unterlagen nötig sind. Wer den Bauantrag vorbereitet, sollte außerdem die Anforderungen an die Bauvorlagen ernst nehmen und frühzeitig prüfen, ob das geplante Vorhaben mit den Vorgaben der örtlichen Planung vereinbar ist. So lassen sich Rückfragen der Bauaufsicht vermeiden und der Weg zur Entscheidung wird planbarer. Wichtig ist die richtige Einordnung des Vorhabens.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Herne.

Zum Verzeichnis

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Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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